Deine Dokumente: was du sammelst und wo du es findest
Welche Belege deine Erklärung braucht, welche du beilegst und welche du aufbewahrst, und die Frist vom 31. März.
Für deinen ganzen Haushalt
Sammle die Belege des Jahres für alle in deinem Steuerhaushalt: dich, die Person, mit der du verheiratet oder eingetragen bist, und deine minderjährigen Kinder.
Dein Einkommen
Was du im Jahr erhalten hast:
- Den Lohnausweis (certificat de salaire), einen pro Arbeitgeber.
- Bescheinigungen über Taggelder (attestations d’indemnités): Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall.
- Rentenbescheinigungen (attestations de rentes): AHV oder IV, Pensionskasse.
- Die Unterhaltsbeiträge, die du erhalten hast (pension alimentaire).
Deine Konten und Wertschriften
Für jede Bank den Auszug deiner Konten per 31. Dezember, auch gemeinsame Konten und die deiner minderjährigen Kinder, mit den Bankspesen. Für ein Wertschriftendepot den Steuerauszug (relevé fiscal) mit allen Positionen.
Manche Banken bieten einen elektronischen Steuerauszug an (e-relevé fiscal): GeTax, die Software des Kantons, kann ihn importieren und diese Seiten für dich ausfüllen. Deine Bank schickt selbst nichts an die Steuerverwaltung.
Deine Abzüge
Bescheinigungen und Belege für das, was du bezahlt hast:
- Die Bescheinigung für die Säule 3a (attestation 3e pilier A), von deiner Bank oder Versicherung.
- Die Bescheinigung über einen Einkauf in die Pensionskasse (rachat 2e pilier, Formular 21EDP), falls du einen gemacht hast.
- Die Krankenkassenprämien, Grund- und Zusatzversicherung.
- Krankheitskosten, die du selbst getragen hast (décompte LAMal).
- Kinderbetreuungskosten (frais de garde): Krippe, Tagesmutter, schulergänzende Betreuung.
- Spenden an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien in der Schweiz.
- Schuldzinsen: der Auszug der Bank oder des Kreditgebers.
- Unterhaltsbeiträge, die du bezahlt hast, und das Urteil oder die Vereinbarung, die sie festlegt.
Beilegen oder aufbewahren
Der Genfer Steuerleitfaden unterscheidet drei Fälle:
- Immer beilegen: Lohnausweise und Taggeldbescheinigungen, Bescheinigungen für Säule 3a und Pensionskasseneinkauf, die Steuerauszüge deiner Wertschriften.
- Nur beilegen, wenn es neu ist oder sich der Betrag deutlich geändert hat: Rentenbescheinigungen, Schuldenbelege, ein Scheidungs- oder Trennungsurteil.
- Aufbewahren, falls die Steuerverwaltung (AFC) danach fragt: Bescheinigungen für Lohn- und Sparkonten, Belege für Krankheitskosten und Spenden.
Bis wann
Ausser in Sonderfällen ist die Frist für deine Erklärung der 31. März des Folgejahres. Brauchst du mehr Zeit? Beantrage eine Fristerstreckung (délai): vom 1. Januar bis 31. Oktober in deinem Steuerkonto (espace fiscal, e-démarches), mit dem Online-Formular, per Telefon oder per Post, danach vom 1. November bis 31. Dezember nur per Post. Eine Fristerstreckung kostet eine Gebühr, je nach Dauer.
Online kannst du papierlos einreichen (zéro papier), wenn alle Belege als PDF beigelegt sind.
Mit Taxpresso
Leg deine Dokumente in deinen Taxpresso-Ordner, sobald sie ankommen. Die Liste der fehlenden Dokumente folgt deinen Antworten: Sie verlangt nur, was dich betrifft.
Gestützt auf den Genfer Steuerleitfaden 2025, den neusten veröffentlichten, die Anleitung des Bundes 2026 und die geltenden Gesetze. Offizielle Seiten geprüft am 13. Oktober 2026. Diese Ratgeber erklären, wie es funktioniert. Sie ersetzen weder die offiziellen Dokumente noch eine Steuerberatung. Im Zweifel frag die kantonale Steuerverwaltung (AFC).